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Seit dem 1. Januar 1996 sind für Fahrer von Dienstwagen harte Zeiten angebrochen.

Unternehmer, Freiberufler sowie Arbeitnehmer müssen ihren Firmenwagen monatlich pauschal mit 1 % des Listenpreises inkl. aller Extras und der gesetztlichen MwSt. versteuern, wenn auch die Möglichkeit der privaten Nutzung besteht. Außerdem werden nochmals 0,03 % des Listenneupreises pro Arbeitswegkilometer fällig.

Für das Finanzamt besteht diese Möglichkeit eigentlich immer dann, wenn die ausschließliche dienstliche Nutzung nicht lückenlos durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden kann.

Die weit verbreitete Meinung, daß der Besitz eines privaten PKW vor der 1 %-Besteuerung schützt, ist leider nicht zutreffend. Wie der beigefügte Bericht über ein Gerichtsurteil des BFH vom 14. Mai 1999 (VI B 258/98 NV) aus dem "Steuer-Newsletter 8/99" zeigt, wird die 1 %-Pauschale auch nicht nur für einen Dienstwagen, sondern für jedes der Fahrzeuge angesetzt, wenn kein Nachweis des genauen Privatnutzungsanteiles für jedes der Fahrzeuge erbracht werden kann. Der Auszug aus dem Steuer-Newsletter bestätigt unsere Erfahrung. Dieser Auszug steht am Ende der Seite zur Auswahl bereit.

Selbst viele Steuerberater haben den Ernst der Lage bis heute nicht erkannt und so kommt es immer wieder vor, daß ahnungslose Nutzer von Firmenfahrzeugen einige tausend EURO an die Finanzämter nachzahlen dürfen. In der Regel sogar für die letzten 3 Jahre.

Das Führen eines Fahrtenbuches kann also schnell ein paar Tausender pro Fahrzeug und Jahr ersparen!

Mit unseren vollautomatischen Fahrtenbüchern gehört jetzt das lästige und zeitraubende manuelle Führen eines Fahrtenbuches der Vergangenheit an.

Wir bieten Ihnen erstklassige Spitzenprodukte, die Ihnen das tägliche Leben enorm erleichtern und Ihnen dabei jede Menge Geld sparen.

Ob für Ihren speziellen Anwendungsfall die 1 %-Pauschale oder das Führen eines Fahrtenbuches günstiger ist, erfahren Sie unter
"Berechnen".

Hier finden Sie Beispiele aus der Praxis der Finanzämter und deutschen Gerichte zum Thema Fahrtenbuch. Hierbei wird sehr deutlich, daß der Fiskus diese lukrative Einnahmequelle gern voll ausschöpft:

  Ablehnung handgeschreibener Fahrtenbücher
  Der Nachweis muß für alle Firmen- Pkw erbracht werden
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